Zulassung
Laut der Resolution CEPEC/UFG Nr. 1847 wird die Zulassung zum PPGCA nach der Genehmigung und Einstufung im Auswahlverfahren erfolgen. Es wird eine Mindestqualifikation eines Hochschulabsolventen für den Master und eines Masters für den Doktor verlangt, in Kursen, die vom MEC anerkannt sind, außer in den im Regelwerk vorgesehenen Ausnahmefällen. Ausnahmsweise können Studierende, die ihr Bachelor-Studium noch absolvieren, mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in den Master-Studiengang aufgenommen werden, gemäß den im Programmspezifischen Regelwerk festgelegten Kriterien und mit Genehmigung der CSPPG. Ausnahmsweise können Hochschulabsolventen ohne einen Master-Abschluss die direkte Zulassung zum Doktoratsprogramm beantragen, sofern die Genehmigung durch die Programmkoordination vorliegt, gemäß den im Programmspezifischen Regelwerk festgelegten Kriterien. Für ausländische Studierende, die keine ständigen Bewohner in Brasilien sind und im Land studieren möchten, ist keine Anerkennung oder Revalidierung des im Ausland erworbenen Titels erforderlich, um sich zum Auswahlverfahren und Zugang zu den Postgraduiertenprogrammen zu bewerben. Das Auswahlverfahren richtet sich nach den im Programmspezifischen Regelwerk enthaltenen Bestimmungen mit Kriterien, die in einer spezifischen Ausschreibung durch das Auswahlkomitee definiert und von der Verwaltungsgruppe genehmigt werden.
Der Student des Programms auf dem Niveau Master kann auf den Doktoratsstudiengang (kontinuierlicher Fluss) wechseln, sofern die Koordinierung die Anfrage aufgrund der Analyse des Dissertationsempfängers und der akademischen Leistung genehmigt.
Anzahl der Plätze
Die Verteilung der Plätze erfolgt durch das Programm nach spezifischen Kriterien, wie der Verfügbarkeit von Betreuung durch das Lehrpersonal, der Anzahl an verfügbaren Stipendien, der maximalen Anzahl von Studierenden pro Mentor (8) oder Kooperationspartnern (4), die von CAPES festgelegt werden; die aktuelle Anzahl an verlängerten Studierenden; die Produktivität basierend auf den Kriterien von CAPES für die wissenschaftliche Produktion.
Dauer des Programms
Das Master-Programm hat eine Mindestdauer von 18 (achtzehn) und eine Höchstdauer von 24 (vierundzwanzig) Monaten, und das Doktoratsprogramm hat eine Mindestdauer von 24 (vierundzwanzig) und eine Höchstdauer von 48 (achtundvierzig) Monaten. Der Student kann eine Fristverlängerung beantragen, in außergewöhnlichen Fällen, wie sie im Regelwerk definiert sind, für die abschließenden Maßnahmen der Abschlussarbeiten.
Anzahl der Credits
Die Mindestanforderungen an die erforderlichen Credits für den Abschluss des Postgraduiertenprogramms in Tierwissenschaften sind:
= 20 (zwanzig) Credits für das Master-Niveau und
= 25 (fünfundzwanzig) Credits für das Doktorats-Niveau.